Splittbuchung

  • Liebe Alle,

    das leidige Thema "Splittbuchung", das in Lexware Office so schön gelöst ist (dafür gibt's da keine individuellen Nummernkeise bei Rechnungen) lässt mich nicht los. Splittbuchungen sind offenbar nur mit Belegen möglich, so weit, so umständlich, dafür aber auch sehr genau.


    Das ist bei Raumkosten für ein anteiliges Arbeitszimmer etwas umständlich, aber machbar.


    Noch einmal gefragt, da die letzte Frage eines anderen Users schon länger zurückliegt. Gibt es da inzwischen noch immer keine bessere Lösung - nämlich die Splittmöglichkeit OHNE Beleg?


    Vielen Dank für eien Rückmeldung!

  • Hallo Softuli, ja tatsächlich. Es handelt sich um Wiso MeinBüro Rechnungen, den Online-Service. Mit MeinBüro Desktop war es ja recht einfach, Splittbuchungen zu erzeugen, aber im Verbund mit dem Dokumente-Service wird es mir leider zu teuer, da ist die Online-Variante preiswerter für mich.

  • Vielen Dank, aber wie macht Ihr das denn z.B. bei monatlichen Stromabschlägen? Ich muss die ja irgendwie verbuchen, damit ich am Ende in der Umsatzsteuererklärung den richtigen Betrag zusammenkriege - sonst müsste ich ja manuell in der Erklärung herumpfuschen - und das wäre gegen das Gesetz der Buchführung. Die Abschläge sind aber nur teilweise als Raumkosten anzugeben, da mein Arbeitszimmer nicht 100% Wohnungsfläche beansprucht ;) Zu dem Problem der Splitbuchung kommt als auch das generelle Problem der Raumkostenbuchung von Wasser, Schmutzwasser, Strom etc. (ich fürchte, das Thema hier zu erweitern)...

  • Hallo Pepper1122, den von Dir beschriebenen Fall hatten/ haben wir noch nicht. Wir splitten z.B. eine Zahlung auf 2 Rechnungen, mit Belegen logischerweise. Wie genau das die Buchhaltung , meine Lieben, machen weiss ich auch nicht. Ich werde nur dazugeholt wenn mal wieder etwas nicht tut ;) .

  • Genau diese Frage würde ich gerne noch einmal in den Raum stellen:

    Wie können wir umsatzsteuererklärungsgemäß Raumkosten verbuchen, die mit monatlichen Abschlagszahlungen verbunden sind (Strom, Gas, Wasser, Niederschlagswassergebühren etc.). Sie sind teilweise natürlich ohne Mwst., das ist richtig und hat dann auch nichts in der Umsatzsteuererklärung zu suchen. Aber Strom, Gas, Wasser schon.

  • Ich habe mir die Abrechnung für Strom und Gas genauer angeschaut. Auf diesen stehen auch die monatlichen Abschläge, aufgeschlüsselt: Netto > MwSt > Brutto. Somit werde ich dieses als Beleg hochladen und monatlich buchen. (umgelegt auf die anteilige Fläche meines Arbeitszimmers)

    Die Jahresentabrechnung, mit Nachzahlung oder Rückbetrag werde ich in den dem Monat buchen indem ich sie erhalte.


    Die Hausversicherungen werde ich auch in dem Monat buchen, in dem sie bezahlt werden.


    Wasser, Grundsteuer, Müll enthalten keine Mwst. , müssen aber auch als Betriebsausgabe rein. Buche ich in dem Monat in dem es bezahlt wird.

    (alles natürlich anteilig)


    Nach genauer Betrachtung hab ich eigentlich für alles einen Beleg. :)