Eigenheimzulage und beruflich genutzte Räume (Arbeitszimmer)

  • Ich habe in meinem Letztjährigen Antrag auf Eigenheimzulage vergessen mein Arbeitszimmer anzugeben.
    Kann ich bei meiner Steuererklärung dies nachholen, um mein Arbeitszimmer abzusetzen oder hat das Nachteile für meine Eigenheimzulage?

  • Hallo Ijon,


    der Anteil des Arbeitszimmers mindert die Eigenheimzulage.


    Die Eigenheimzulage hat eigentlich gar nichts mit Ihrer ESt-Erklärung zu tun, deshalb erstellen Sie ein separates Schreiben für das FA und bitten um Berichtigung der Festsetzung der Eigenheimzulage, wenn Sie das Arbeitszimmer in Ihrer ESt-Erklärung geltend machen wollen.
    Wenn Sie das nicht tun, könnte es Ärger mit dem FA geben.