Hallo Forumleser ...
... nachdem ich mir ende letzten Jahres die Software Wiso gekauft habe um meine Steuererklärungen selbst zu machen, habe ich noch ein paar grundsätzliche Fragen. Vielleicht kann mir diese jemand beantworten …
Ich habe eine kleine Einzelfirma und muss quartalsmäßig meine Vorsteuererklärung abgeben.
Bisher hatte ich über den Steuerberater für die Abgabe eine Fristverlängerung bis zum 10. des Folgemonats.
- bleibt diese bestehen, wenn ich es ohne Steuerberater mache, oder muss dies neu beantragt werden?
Was ist mit den Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge etc.)?
- Werden die immer (also quartalsmäßig) beim FA eingereicht oder erst beim Jahresabschluss?
Buchungskonten:
- kann ich auch andere als wie bisher vom Steuerberater verwendete Buchungskonten für denselben (aber dann in diesem Jahr erfolgten) Buchungsvorgang verwenden oder muss ich bei den "Alten" bleiben?
- Wie geht man mit noch laufenden Abschreibungsgütern (Büro PC etc.) um. Müssen diese nochmal in der Wisosoftware erfasst werden oder ist das, nachdem es beim FA in den vergangenen Jahren ja schon erfasst wurde, nicht mehr nötig?
- Meine Frau ist seit kurzem freie Schriftstellerin.
Sollte dies über die Einkommenssteuererklärung mit dem FA abgerechnet werden oder wäre es günstiger dies über meine Firma laufen zu lassen? Sie hat kein Gewerbe angemeldet und ist auch nirgends angestellt.
Mein jetziger (noch) Steuerberater sagt, es geht nur über die Einkommenssteuererklärung – und ich darf es nicht über die Firma laufen lassen !???!Gibt es irgendwo ein Beispiel ...?
Wenn jemand meine Fragen beantworten kann - würde ich mich das sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald