Ermittlung der PKW Kilometerkosten-brutto oder netto?

  • Hallo EinÜbRe-Gemeinde,


    ich bin unsicher welche Gesamtkosten zur Ermittlung der Kilometerkosten des PKW's (EUR pro km) anzusetzen sind. Brutto mit Vorsteuer oder netto??


    Wichtig für den Privatkostenanteil und die Gegenüberstellung zur Kilometerpauschale für Fahrten Wohng./ Arbeitsstätte.

  • Thema: private Nutzung des Firmen-PKW. Tasächliche Kosten mit Fahrtenbuch.


    Hallo Siegi,
    danke für Ihre Antwort.
    Bruttowert - Dachte ich auch, da die Gewinnermittlung ja nach dem Bruttoprinzip erfolgt.
    Aber warum mit den Bruttobeträgen? Die tatsächlichen Kosten sind doch ohne Vorsteuer, da diese von den Eingangsrechnungen abgezogen wird.
    Das Beispiel im Wiso-Sparbuch 2003, Seite 512, ermittelt die Bemessungsgrundlage für die MwSt und berechnet dann von "unten" die anzusetzende MwSt.
    Das wäre dann falsch!
    Auf Seite 509 wird von Nettoaufwendungen einschl. AfA zur Kostenermittlung gesprochen.


    Dagegen wird bei der pauschalen 1%-Regelung der Listenpreis des PKW incl. MwSt angesetzt. Eigenartigerweise wird dann die Bemessungsgrundlage für die anzusetzende MwSt als Nettowert ausgewiesen.
    Macht das Sinn??

  • Die Gesamtkostenkosten des Pkw sind wie folgt zu ermitteln:
    Es sind alle Pkw-Kosten – Netto-Beträge – gem. der Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln.
    Bei dieser Ermittlung sind zu unterscheiden, die umsatzsteuerfreien Kosten und die umsatzsteuerpflichtigen Kosten.


    1. Schritt – Ermittlung der Kosten (Netto-Beträge)
    Umsartzsteuerfreie Kosten
    - Kfz-Steuer
    - Kfz-Haftpflichtversicherung


    Umsatzsteuerpflichtige Kosten
    - Kfz lfd. Betriebskosten (Benzin)
    - Kfz-Reparaturen
    - Kfz-sonstige Kosten
    - Usw.


    2. Schritt – Ermittlung des Privatanteils (z.B. 20%)
    Summe umsatzsteuerfreie Kosten = 300,00 EUR
    Davon 20% = 60,00 EUR Privatanteil.


    Summe umsatzsteuerpflichtige Kosten = 2.500,00 EUR
    Davon 20% = 500,00 Privatanteil zuzüglich 16 % Umsatzsteuer, jedoch nur, wenn bei den umsatzsteuerpflichtigen Kosten 16% Vorsteuer geltend gemacht wurden.
    Wurde jedoch nur der „halbe Vorsteuersatz“ geltend gemacht, dann sind keine Umsatzsteuer zu berechnen. In diesem Fall ist also nur der Netto-Betrag zu buchen.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Danke Herr Hölzer für Ihre Antwort!


    Das bedeutet, bezogen auf Ihr Beispiel, man bucht Gewinnerhöhend als Einnahme für die Privatnutzung:

    EUR 1180,00 bruuto
    560,00 netto
    80,00 MwSt


    Lukas

  • Das ist richtig. Privatanteil ist als Einnahme zu buchen.
    Nach meinem Beispiel sind zwei Buchungen vorzunehmen:
    1. Buchung
    Privatanteil mit 16% USteuer
    1880 - 580 EUR
    8920 - 500 EUR
    1775 - 80 EUR


    2. Buchung
    Privatanteil ohne USteuer
    1880 - 60 EUR
    8924 - 60 EUR


    Wie kommen Sie auf 1.180 EUR brutto ?

  • Sie haben recht der Bruttobetrag für die private Nutzung gem. Ihrem Bsp. ist 640,00.
    Ich benutze ein anderes EÜR-Programm, da ich mit der
    Aufstellung eines Kontenrahmens unter Volage der allgem. Kontenbezeichnungen gemäß Sparbuch nicht zurecht kam.
    Mein Programm erzeugt die Summen-u. Saldenliste dreispaltig:
    Mit den Zahlen des Bsp. v. vorher:


    Einnahmekonto Privatnutzung PKW:
    brutto 640, netto 560, USt 80


    MfG Lukas