Doppelte Haushaltsführung oder Dienstreise?

  • Hallo!


    Ich hatte im Rahmen meiner Ausbildung einen längeren Auslandsaufenthalt von 210 Tagen in den USA.


    Die Frage ist, wie das steuerlich zu behandeln ist. Dem Auslandsaufenthalt geht eine doppelte HH im Inland voraus.
    Dann war ich, wie gesagt 210 Tage in den USA.
    Ist diese Zeit als "Dienstreise" anzusehen. Ich hatte dort keinen Wohnsitz angemeldet.
    Kann ich für die komplette Zeit Spesen und Übernachtungskostenpauschale ansetzen?
    Oder gilt die 3 Monatsregel?


    Fragen über Fragen.
    Danke für die Antworten.

  • Hallo Skywalker,


    aufgrund der Dauer ist es keine Dienstreise, nur DHH ist möglich, es gilt die 3 Monatsregel.


    Aber lesen Sie bitte hier nach.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.pauly-rechtsanwaelte.de/rechtsanwaelte/pauly/literatur/main_dajv99_110.htm">http://www.pauly-rechtsanwaelte.de/rech ... 99_110.htm</a><!-- m -->


    Ihre Fragen werden ganz ausführlich beantwortet.