Kind in Ausbildung

  • Ich bin verheiratet und habe eine 19jährige Tochter in auswärtiger Ausbildung.Sie hat kein Einkommen und erhält kein Bafög. Kann man die Unterhaltung und Miete der Wohnung und den Unterhalt den wir von unserem Einkommen bestreiten als Sonderausgaben geltend machen?
    G.Göhler

  • Hallo Templer,


    Sie können in Ihrer ESt-Erklärung nur über die Anlage Kind den BEA- Freibetrag und Ausbildungsfreibetrag steuerlich für geltend machen.
    Falls Ihre Tochter bereits relativ hohe Werbungskosten hat, würde ich Ihnen empfehlen, für Ihr Kind eine eigene ESt- Erklärung abzugeben.


    Weitere Hinweise finden Sie hier:
    1. Beiträge zu Aufwendungen für Kind in Ausbildung Alter unter 18J.' ( Id:= 8987 )
    Autor: KLF vom: 24.05.2003


    2. Beiträge zu 'Kindergeld' ( Id:= 9997 )
    Autor: Blackbird vom: 04.10.2003