Kirchensteuer

  • Auch wenn bei nur einem Ehegatten eine Mitgliedschaft in der Kirche besteht, berechnet sich die zu zahlende Kirchensteuer an der gemeinsamen Einkommenssteuer. Damit wird ja auch der Ehegatte, der sich gegen eine Kirchenzugehörigkeit ausgesprochen hat, eine Kirchensteuer erhoben.
    Gibt es hier Einspruchsmöglichkeiten?