Übernahme in Einkommensteuererklärung?

  • Ich habe heuer das erste mal meine Buchführung in Einnahmen Überschußrechnung vorgenommen. Bin nebenberuflich selbständig. Kann ich diese Einnahmen Überschußrechnung eigentlich in meine Einkommensteuererklärung mit übernehmen, oder muß ich alles per Hand eingeben?
    Für ein Antwort im voraus schon mal danke

  • Hallo Walter,
    wenn Sie Ihre Einnahme/Überschussrechnung korrekt ermittelt haben, können Sie den daraus resultierenden Gewinn oder Verlust direkt in die Anlage GSE in der Einkommensteuer-Erklärung übernehmen.
    Gruß Siegi