Pflege des Gartens der Ehefrau

  • Hallo liebes Forum.


    Früher hat mir unser Steuerberater immer
    einfach "1800 DM" auf die Lohnsteuerkarte
    meiner Ehefrau (Hausfrau) eingetragen.
    Diese konnte ich dann zu den Aufwendungen für
    die Instalthaltung der Gartenanlage zählen.



    Funktioniert das noch? Was muss ich noch beachten?
    Gibt es vielleicht schon eine andere Möglichkeit?
    Oder kann man dort eine Pauschale ansetzen für
    die Gartenpflege? Wo müssen die 920 Euro noch auftauchen?


    Danke für Eure Antworten


    dirk

  • Hallo Dirk,
    ganz so einfach ist das schon seit Jahren nicht mehr.
    Wenn Sie Aushilfslohn auf der Lohnsteuerkarte Ihrer Frau eintragen, bleibt der Lohn zwar steuerfrei, wegen des Arbeitnehmerpauschbetrags, aber Sie müssen pauschale Kranken- und Rentenversicherunsbeiträge abführen (11+12%). Falls Sie und Ihre Frau privat krankenversichert sind, fallen nur Rentenversicherungsbeiträge an.
    Pauschalen für Gartenpflege gibt es nicht.
    Gruß Siegi