Hallo Frau Fruehling,
Ihre Ausführungen zum Beitrag "Aufnahme eines Studiums in 2003" (ID 11710) waren so ausführlich, daß Sie auch uns sehr geholfen haben! - Danke!
Wir haben hierzu noch drei Fragen:
1. Bedeutet: Der negative "Gesamtbetrag der
Einkünfte" kann bei der Einkommensermittlung
für den Anspruch auf Kindergeld im betreffenden
Jahr mit positiven "Bezügen" verrechnet werden,
daß es für die Berechnung des Anspruchs auf
Ki-Geld als "Einkünfte" zählt?
2. DHF:"Neuregelung ab 2004: Das Kind benötigt
eigenen Wohnraum, wenn die doppelte
Haushaltführung anerkannt werden soll."
Eigener Wohnraum am Studienort?
3. Können bei einer Steuerklärung über"vorweg-
genommene Werbungskosten" die Kosten der
Krankenkasse unter den Sonderausgaben geltend
gemacht werden?