vorweggenommene WBK - Studium - Sonderausgaben

  • Hallo,


    können bei einer EkSt.-Erklärung über "vorweggenommene
    WBK" aufgrund eines Studiums auch Kosten für Versicherungen( UV, Haftpflicht, Kfz_Haftpflicht unter den Sonderausgaben geltend gemacht werden?

  • Hallo Frau Frühling,


    ist es denn richtig, wenn man nur "negative Einkünfte" hat,
    daß man es sich sparen kann, die Versicherungen
    geltend zu machen, da dann die Sonderausgaben nicht zum Tragen kommen?

  • Hallo ThoDo,


    es ist richtig, daß man sich theoretisch "alles" sparen könnte, wenn man keine positiven Einkünfte hat und nicht vom Gesetzgeber zur Veranlagung verpflichtet wurde.


    Für Sonderausgaben (anteilsmäßiger Abzug) gilt das Gleiche, wie für vorweggenommene Wk (voller Abzug).
    Aber einige Steuerpflichtige denken eben auch perspektivisch.