Hallo,
können bei einer EkSt.-Erklärung über "vorweggenommene
WBK" aufgrund eines Studiums auch Kosten für Versicherungen( UV, Haftpflicht, Kfz_Haftpflicht unter den Sonderausgaben geltend gemacht werden?
Hallo,
können bei einer EkSt.-Erklärung über "vorweggenommene
WBK" aufgrund eines Studiums auch Kosten für Versicherungen( UV, Haftpflicht, Kfz_Haftpflicht unter den Sonderausgaben geltend gemacht werden?
Hallo ThoDo,
ja, das ist möglich. Das sind Sonderausgaben.
Hatte ich das nicht schon einmal beantwortet???
Hatte ich bereits beantwortet am: 28.03.2004 um: 13:34 - siehe Beitrag von "Sauerlaender".
Ja - trotzdem - nochmals vielen Dank!
Uns war nicht so klar, ob außer KV auch andere
Vers. absetzbar sind.
Hallo Frau Frühling,
ist es denn richtig, wenn man nur "negative Einkünfte" hat,
daß man es sich sparen kann, die Versicherungen
geltend zu machen, da dann die Sonderausgaben nicht zum Tragen kommen?
Hallo ThoDo,
es ist richtig, daß man sich theoretisch "alles" sparen könnte, wenn man keine positiven Einkünfte hat und nicht vom Gesetzgeber zur Veranlagung verpflichtet wurde.
Für Sonderausgaben (anteilsmäßiger Abzug) gilt das Gleiche, wie für vorweggenommene Wk (voller Abzug).
Aber einige Steuerpflichtige denken eben auch perspektivisch.