Vielleicht kann mir ja wieder jemand helfen …
1. Ich habe einen Teil meiner bereits gezahlten Steuerberaterkosten zurück bekommen. Ist es richtig diese als „Rückzahlung Ausgabe“ unter 4950 zu verbuchen?
2. Wie verbuche ich den Eigenanteil bei Telefonkosten: Als Splitbuchung auf Sachkonto 1800?
Oder kann ich Telefon auf 4920 buchen und am ende des Quartals eine „Freie Buchung“ über 75,- € für den Eigenanteil auf 1800 Buchen?
Müssen Festnetz und Mobil Abrechnungen unterschiedlichen Sachkonten zugewiesen bekommen?
3. Wie ist es mit dem Eigenanteil beim KFZ – wie verbuche ich den?
Gruß
Harald