Umsatzsteuervoranmeldung / Buchungskontenfrage

  • Vielleicht kann mir ja wieder jemand helfen …


    1. Ich habe einen Teil meiner bereits gezahlten Steuerberaterkosten zurück bekommen. Ist es richtig diese als „Rückzahlung Ausgabe“ unter 4950 zu verbuchen?


    2. Wie verbuche ich den Eigenanteil bei Telefonkosten: Als Splitbuchung auf Sachkonto 1800?
    Oder kann ich Telefon auf 4920 buchen und am ende des Quartals eine „Freie Buchung“ über 75,- € für den Eigenanteil auf 1800 Buchen?


    Müssen Festnetz und Mobil Abrechnungen unterschiedlichen Sachkonten zugewiesen bekommen?


    3. Wie ist es mit dem Eigenanteil beim KFZ – wie verbuche ich den?


    Gruß
    Harald

  • Hallo Harald,
    Punkt 1: ja (Sie können aber im Wiso die Konten, die als Ausgabekonten vorbelegt sind, also auch 4950, nicht im Haben bebuchen, ich hab es jedenfalls nicht geschafft, das liegt wahrscheinlich an der Programmeinstellung und kann m.E. nicht geändert werden. Als Lösung bliebe dann nur eine Minus-Buchung 4950 an 1200. Dann haben Sie den gleichen Effekt.
    Punkt 2: Nehmen Sie die 2. Variante - Telefon voll buchen und entweder quartalsmäßig oder am Jahresende den Privatanteil mit "Freier Buchung" auf 1800 an 4921
    (falls Sie USt-pflichtig sind, nicht vergessen, die VSt-Kürzung bei dieser Buchung)
    Festnetz- und Mobilabr. müssen nicht getrennt verbucht werden.
    Punkt 3: Dafür gibts im Wiso eine komfortable Lösung unter B-Extras - falls Sie die 1% Regel anwenden.
    Bei Fahrtenbuchnachweis errechnen Sie Ihre private Nutzung selbst buchen 1800 an 8920 (16% USt) und 1800 an 8924 (0% USt)
    Falls noch Fragen, bitte wieder melden.
    Gruß Siegi

  • Hallo Siegi – danke für diese kompetenten Antworten!


    Doch nochmal nachgefragt …


    »»Punkt 2: Nehmen Sie die 2. Variante - Telefon voll buchen und entweder quartalsmäßig »»oder am Jahresende den Privatanteil mit »»"Freier Buchung" auf 1800 an 4921


    Nur zu meiner Sicherheit: 1800 ist dann das Sollkonto – richtig?


    »»(falls Sie USt-pflichtig sind, nicht vergessen, die VSt-Kürzung bei dieser Buchung)


    Ups – eine kleine Bemerkung von Ihnen am Rande und ich komme ins Grübeln. Ja, ich bin Ust-pflichtig. Dies bezieht sich dann doch auch auf andere Buchungskonten – das habe ich bis jetzt übersehen (obwohl ich mich schon gewundert hatte).
    Das heißt, ich muß das nicht nur bei 4920 (Telefon) sondern auch bei 4930 (Bürobedarf), 4530 (KFZ-Betriebskosten), 4950 etc. die VSt-Kürzung manuell angeben – richtig? Bei 4530 habe ich zudem die Option 1574 (halber Satz) entdeckt – hier muß doch wahrscheinlich auch der volle Satz angegeben werden wenn dieser mit 16% ausgewiesen ist. Oder gibt es da eine Sonderregelung?



    »»Punkt 3: Dafür gibts im Wiso eine komfortable Lösung unter B-Extras - falls Sie die 1% »»Regel anwenden.


    Der gebrauchte PKW wurde 07/97 ins Anlagevermögen aufgenommen und über 3 Jahre Linear abgeschrieben. Ist also nun auf 0. Die WISO Software fragt nach dem Bruttolistenpreis der Erstzulassung – muss hier nun der 1997 angegeben Preis (für die AfA) eingegeben werden oder tatsächlich der Bruttolistenpreis?
    Dies wird dann wohl auf 1800 verbucht?


    Nochmals Danke für Ihre Hilfe
    Gruß
    Harald

  • Hallo Harald,
    Punkt 2: Kto. 1800 im Soll ist richtig
    Die Vorsteuer kürzen müssen Sie nur bei der privaten Telefonnutzung! Alle anderen privaten Nutzungen oder Warenentnahmen für den Privatgebrauch werden über Ertrag und MWSt gebucht.
    Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob Sie ihre Konten, bevor Sie mit dem Buchen angefangen haben, mit Vorsteuer-Automatik vorbelegt haben. Wenn ja, erhalten Sie bei der Buchung die Vorsteuer automatisch im Feld Vorsteuer. Wenn Sie die Konten nicht vorbelegt haben, müssen Sie bei jeder Buchung angeben, ob Vorsteuer enthalten ist und wenn ja, welcher %-Satz.
    Beim Konto 4530 buchen Sie auch den vollen USt-Satz. Die 50% Vorsteuer gilt (oder besser galt) nur für Fahrzeuge, die nach dem 1.4.99 angeschafft wurden. Diese Regelung gilt aber inzwischen nicht mehr, Sie können es getrost vergessen.
    Punkt 3: Es muss der Bruttolistenpreis angegeben werden, auch bei gebrauchten Fahrzeugen, leider!!!
    Sie machen also von der 1%-Regel Gebrauch. Beispiel für eine Buchung bei Listenpreis 25.000 € und quartalsmäßiger Verbuchung der privaten Nutzung:
    1% v. Listenpreis = 250,-- x 3 Monate = 750,--
    davon 80% USt-pflichtig = 600,-- + 16% = 96,-- = 696,- brutto - Buchungssatz 1800 Soll 696,- an 8920 Haben 600,- und 1775 USt 96,--.
    20% USt-frei = 150,-- Buchungssatz 1800 Soll an 8924 Haben 150,-.
    Wenn Sie den Bruttolistenpreis unter Extras eingeben und, bei quartalsmäßiger Buchung als Nutzung 3 Monate angeben, dann ein Kreuz bei Der ermittelte Wert soll in den Buchungsdialog aufgenommen werden", als Buchungsdatum 31.3., dann wird obige Buchung automatísch gebucht. (Bei der automatischen Buchung wird als Sollkonto nicht 1800 sondern 1880 (=unentgeltliche Wertabgaben) gebucht, aber das bleibt sich gleich.
    Ich hoffe, ich hab mich klar genug ausgedrückt. Wenn nicht, einfach nochmal nachfragen.
    Gruß Siegi

  • Hallo Siegi – Sie haben sich sehr klar ausgedrückt! Herzlichen Dank.


    Ich werde das nun alles Umsetzen (ich ändere auch die Konten auf automatischer Vorsteuer – sonst ärgere ich mich ;) das ganze Jahr darüber) und glaube das Es dann langsam, dank Ihrer Hilfe, rund wird.
    Sollte noch was sein – melde ich mich wieder.


    Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage


    Viele Grüße
    Harald