Hallo Ihr Profi's,
Meine Frau ist seit 1992 selbsttsändig und muss nun leider das Geschäft aufgeben.
Was muss bei der E/Ü Rechnung beachtet werden? Was passiert z.Bsp. mit der Ware die nicht mehr verkauft wird? Muss diese etwa als Privatentnahme versteuert werden, PKW ganz bestimmt? Muss eine Abschlußbilanz erstellt werden?
MfG Mario