Geschäftsaufgabe

  • Hallo Ihr Profi's,


    Meine Frau ist seit 1992 selbsttsändig und muss nun leider das Geschäft aufgeben.
    Was muss bei der E/Ü Rechnung beachtet werden? Was passiert z.Bsp. mit der Ware die nicht mehr verkauft wird? Muss diese etwa als Privatentnahme versteuert werden, PKW ganz bestimmt? Muss eine Abschlußbilanz erstellt werden?


    MfG Mario

  • Hallo Mario,
    Abschlußbilanz muß erstellt werden, PKW, wenn nicht verkauft, muß zum Zeitwert ins Privatvermögen. Beim Warenbestand ist das so eine Sache, kommt ganz darauf an, was Sie an Ware haben. Wenn Sie die Waren privat gebrauchen können, nehmen Sie sie ins Privatvermögen. Aber vielleicht haben Sie ja Waren, die Sie gar nicht verwenden können? Versuchen Sie, die Ware noch loszuwerden, evtl. auch noch nach Geschäftsaufgabe. Wenn gar nichts geht, ist vielleicht alles Schrott und Sie können es abschreiben. Ein Nachweis (Inserate), dass Sie versucht haben, die Ware loszuwerden, wär schon hilfreich.
    Gruß Siegi