veränderte USt. Berechunung bei Sparbuch 2004 11.07

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit dem neuen Patch.
    Seit der Installation ist die Ust.Berechung verändert.
    Ich hatte bei Fahrezeugkosten bisher den halben Ust.Satz angewandt, da ich das Kfz auch privat nutzen.
    Nun wurde nach der Installation automatisch bei allen Buchungen (auch den alten) der volle Ust Satz genommen.
    Nun stimmt meine komplette Buchhaltung nicht mehr.
    Wer kann mir helfen?


    Danke Helmut

  • Hallo Helmut,


    das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003-StÄndG 2003) vom 15. Dezember 2003 wurde am 19. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt verkündet.


    Wenn man die gezahlte UST als Vorsteuer geltend machen (also abziehen) will, hat man inzwischen die Wahl zwischen 50%-Abzug (dt. Recht) und 100%-Abzug (EU-Recht).
    Das Wahlrecht besteht nur für nach dem 31.03.1999, aber vor dem 28.02. 2000 und für in 2003 angeschaffte PKW.
    Die Beschränkung des Vorsteuerabzuges für PKW auf 50% wird nach Nichtgenehmigung durch die EU mit Wirkung ab 2004 auch im Gesetz gestrichen.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Mein Wagen ist ein Leasing-Auto, dass ich im April 2003 als Neufahrzeug mit Laufzeit 3 Jahren geleast habe. Dieses Fahrzeug nutze ich auch zu ca. 10% für Privatfahrten.
    Heisst das nun für mich, dass ich ab sofort bei allen KFZ-Kosten den vollen Vorsteuersatz von 16% anrechnen kann?
    Da ich monatlich zur Ust.Voranmeldung verplichtet bin, habe ich bisher meine Ust. Berechnungen mit dem halben Satz gemacht und auch die Ust.Voranmeldungen natürlich so berechnet.
    Muss ich da rückwirkend bis Januar 2004 auch noch was beachten?


    Danke Helmut

  • Hallo Helmut,


    für 2003 gilt: Man hat ein Wahlrecht, ob man weiterhin 50% VoSt ziehen will oder zum 100%igen Abzug wechseln will.
    Das gilt allerdings nur für die lfd. Kosten.
    Wechselt man, bekommt man die volle VoSt aus den lfd. Kosten, aber man muß wieder einen Privatanteil umsatz-versteuern.
    Für die VoSt aus den Ak gilt dieses Wahlrecht zunächst nicht.
    Eine Berichtigung nach §15a kommt ebenfalls in 2003 noch nicht in Betracht.


    Ab 2004 gilt:
    Man bekommt ab 2004 auf jeden Fall aus den lfd. Kosten die volle VoSt. Ein Wahlrecht ist nicht mehr vorgesehen.
    Ab 01.01.2004 liegt dann auch eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG vor, so daß es zu einer Berichtigung des VoSt-Abzugs kommt, allerdings nicht in voller Höhe. Die VoSt wird dabei fiktiv auf die Jahre verteilt und dann wird für jedes Jahr die abzugsfähige und abziehbare VoSt ermittelt (und nach der Nutzung).
    Aufgrund der Änderung im VJ 2004, da dort Änderung von 50% auf 100% der VoSt aus den AK, ist eine VoSt- Berichtigung notwendig.
    Diese wird jährlich mit der USt-Erklärung vorgenommen.