Hallo,
ich habe die "neue" Regelung noch nicht ganz verstanden. Gilt das BGH-Urteil für doppelte Haushaltsführung, die länger als 2 Jahre wärt, nur für Verheiratete und eheähnliche Gemeinschaften? Wie sieht es mit Singles aus? Mich hält nämlich mein Freundin und mein Freundeskreis (natürlich auch die Familie) zu Hause. Gilt dieses Urteil auch? Wenn nein, gibt es dazu schon eine neue Gerichtsverhandlung oder laufende Prozesse.
Gruss Andreas