Doppelte Haushaltsführung über 2 Jahre nur für Ehepaare?!?

  • Hallo,


    ich habe die "neue" Regelung noch nicht ganz verstanden. Gilt das BGH-Urteil für doppelte Haushaltsführung, die länger als 2 Jahre wärt, nur für Verheiratete und eheähnliche Gemeinschaften? Wie sieht es mit Singles aus? Mich hält nämlich mein Freundin und mein Freundeskreis (natürlich auch die Familie) zu Hause. Gilt dieses Urteil auch? Wenn nein, gibt es dazu schon eine neue Gerichtsverhandlung oder laufende Prozesse.


    Gruss Andreas

  • Hallo Andreas,


    nach neuester Rechtsprechung kann jeder Steuerpflichtige doppelte Haushaltführung geltend machen. Voraussetzung ist aber, es müssen zwei eigene Hausstände (Wohneigentum und/oder Miete) vorliegen.


    siehe auch (z.Zt. Seite 2)
    Beiträge zu 'Doppelte Haushaltsführung - verheiratet' ( Id:= 12298 )
    Autor: Andreas Werner vom: 01.04.2004


    Beiträge zu 'Doppelter Haushalt (ledig)' ( Id:= 12316 )
    Autor: floveit vom: 03.04.2004