Werbungskosten

  • Für die Jahre 97 - 99 hat mein damaliger Steuerberater - aus meiner Sicht grobfahrlässig - es unterlassen, bezügl. der ESt-Erklärungen/-Bescheide, die von ihm jeweils gebührenpflichtig erstellt und geprüft wurden, Angaben zur dienstl. bedingten Zweitwohnung zu berücksichtigen bzw. entspr. Einspruch bezügl. der fehlenden Berücksichtigung einzulegen. Wie gehe ich am besten vor, um den dadurch mir entstandenen finanziellen Schaden zu minimieren? Gibt es Parallelfälle bzw Aktivitäten in Richtung Interessensschicksalsgemeinschaft, die z.B. Richtung St.A-Kammer wirkt etc.?