Lehrausbildung

  • Unseren Lehrlingen plagt ein hoher Eigenkostenanteil ihrer Berufsausbildung, wie:
    1. Flug- mit Bahnreise über 850 km zum zwei- bis vierwöchigen Blockunterricht,
    2. Unterkünfte (bis auf ÜLU bzw. Fachlehrgänge),
    3. Verpflegung,
    4. Freizeitgestaltung,
    5. Handygebühren,
    bis hin zur Reinigung ihrer Kleidung
    Die Lehrvergütungen steigen ab zweiten Ausbildungsjahr über die Grenze 325 €(Brutto=Netto), somit bekommen sie Netto eine geringere Vergütung als im ersten Ausbildungsjahr.
    Wo und wie komme ich an brauchbare Steuertipps?
    Es geht mir Vordergründig nicht um soziale Komponennten, wie die der Ausbildungsbeihilfe, u.ä.


    Danke!

  • Hallo Peter,


    für Auszubildende besteht die Möglichkeit, ihre angefallenen Kosten in einer eigenen ESt-Erklärung geltend zu machen.


    Lesen Sie bitte hier nach:
    Beiträge zu 'Aufnahme eines Studiums in 2003' ( Id:= 11710 )
    Autor: sauerlaender vom: 29.02.2004


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