Durch die Unterschrift meiner Ex-Frau auf der Anlage U hat sie ja einen steuerlichen Nachteil. Gleichzeitig verpflichte ich mich, diesen steuerlichen Nachteil zu begleichen... oder so...
Letztes Jahr haben wir es so geregelt, daß ich Ihre Steuererklärung gemacht habe - und zwar in der einen Version mit und in der anderen Version ohne die Angabe meiner Unterhaltszahlungen an sie. Den darausresultierenden Differenzbetrag habe ich ihr überwiesen.