Wir haben bei der Steuererklärung für unsere in Ausbildung befindende Tochter die Werbungskostenpauschalen aus dem Programm übernommen, das FA will sie nicht in ganzer Höhe anerkennen, wir haben Einspruch eingelegt und die Nachricht erhalten der Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg. Unsere Tochter hatte 2003 ein Einkommen von 9404 Euro, abzüglich Werbungskosten =
Fahrten zur Arbeit 1315 Euro
übrige Werbungskosten=
Fortbildungskosten (Berufsschule) 770 Euro
Kontoführungsgebühren pausch. 16 Euro
Reinigung Berufskleidung pausch. 103 Euro
Weitere Arbeitsmittel pausch. 103 Euro
Fachzeitschrift 49 Euro
Weitere Werbungskosten insgesamt 271 Euro
Ergibt Gesamteinkünfte von 7048 Euro.
Das FA will aber als übrige Werbekosten nur 896 Euro anerkennen, was einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 7193 Euro ergibt. Die Begründung hierzu lautet "Aufwendungen für Arbeitsmittel können jedoch ohne vollständigen Nachweis nur mit einem Erfahrungssatz von 110 Euro anerkannt werden". Kann mir jemand sagen ob man sich auf die im Programm angegebenen Pauschalen 100% berufen kann od. entscheitet jedes FA anders?
Hat unsere Tochter ein Einkommen unter 7188 Euro wirkt sich dies auch auf unsere Steuererklärung und den Kindergeldfreibetrag aus.
Auf eine schnelle Antwort, wenn möglich mit Urteilshinweis würden wir uns freuen.