Kosten vor Gründung

  • Hallo,
    ich habe am 1.9. gemeinsam mit einer Freundin eine Agentur für Kommunikation und Eventmanagement gegründet.
    Im Hinblick auf diese Gründung sind uns im Vorfeld einige Kosten entstanden, die wir, wie ich gelesen habe, geltend machen können. Leider kann ich nichts darüber finden, wie man dabei vorgehen soll. Kann ich diese Kosten in unserer EÜR ausweisen. Wenn ja, kann ich diese einfach mit Buchungsdatum 01.09. verbuchen. Und was passiert mit der Vorsteuer? Kann ich diese bereits verrechnen?
    Ich bitte dringend um Hilfe!


    Und noch eine Frage:
    Meine Partnerin bringt ein Notebook mit in die Firma ein. Wie können wir diesen verbuchen? Kann sie ihn der GbR verkaufen und eine Rechnung dafür ausstellen oder ihn gar der Firma vermieten?
    Da sie ihn dieses Jahr im Hinblick auf die Geschäftseröffnung gekauft hat, besteht dadurch die Möglichkeit, ihn als Kosten vor Gründung geltend zu machen? Wenn ja, steht ich auch hier vor der großen Frage, wie??!! ;)


    Besten Dank im Voraus.
    Viele Grüße
    Krystyna

  • Hallo Krystyna,


    Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Sie können auch vor Eröffnung anfallen (vorweggenommene Betriebsausgaben). Einen festen zeitlichen Rahmen gibt es nicht. Sie können also zur Vorbereitung Ihres Betriebes schon jetzt Aufwendungen tätigen, denn steuerlich beginnt der Betrieb mit Ihrem Auftreten am (Beschaffungs-)Markt. Bitte beachten Sie, daß Aufwendungen im Jahr ihres Anfalls Betriebsausgaben sind (Ausnahme z.B.: Anlagegüter, die erst über die Abschreibung aufwandswirksam werden). Hierdurch kann sich im ersten Jahr ein negatives Ergebnis ergeben, das ggf. mit einem Gewinn in den Folgejahren verrechnet werden kann.


    Ein Steuerberater in Ihrer Nähe hilft Ihnen bestimmt weiter.