Überbrückungsgeld

  • Hallo,


    habe im letzten Jahr für eine Existenzgründung Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt erhalten.
    Wo muß ich dieses in der Steuererklärung angeben ?
    Stehen die Zahlungen in 2003 noch unter Progressionsvorbewhalt oder nicht ?


    Grüße

  • Hallo Flatmartin,


    gar nichts eintragen.


    Der Ich-AG Zuschuß zählt nicht als steuerpflichtiges Einkommen, unterliegt daher auch nicht der Steuerpflicht, auch keinem Progressionsvorbehalt (verminderte Besteuerung). Die Zuschüsse betragen monatlich im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro, im dritten Jahr 240 Euro.


    Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gruender-ratgeber.de/ichag-gruendungsfinanzierung.html">http://www.gruender-ratgeber.de/ichag-g ... erung.html</a><!-- m -->

  • Hallo Fruehling,


    vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich um Überbrückungsgeld und nicht um die Förderung einer Ich-AG. Allerdings kam mit der Ich-AG rückwirkend zun 01.01.2003 die Regelung, wie beschrieben, also nicht steuerpflichtig und ohne Progressionsvorbehalt.


    Grüße