Datenübernahme EÜR - Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

  • Über das Programm "Einnahme-Überschussrechnung" mache ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen. Hier sind also alle Ein- und Ausgaben verbucht.
    Vom Finanzamt muß ich nun eine Umsatzsteuererklärung und meine Einkommensteuererklärung abgeben.
    1. Wie kann ich die Daten übernehmen, ohne alle Buchungen erneut eingeben zu müssen?
    2. Wozu bzw. ist überhaupt eine Umsatzsteuererklärung notwendig, wenn ich die Daten im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" angebe?

  • Hallo Herbert,


    über die EÜR machen Sie Ihre Buchhaltung. Am Jahresende, wenn alles verbucht ist, übertragen Sie manuell die kumulierten Zahlen von den Erlöskonten in die Umsatzsteuererklärung, ebenso die Vorsteuerbeträge.


    Beim Umsatzsteuer-Vorauszahlungsoll können Sie nicht die Zahlen vom Konto 1780 übernehmen, da hier nur die bezahlten Beträge verbucht sind. Sie addieren Ihre USt-Zahllasten bzw. Gutschriften der Voranmeldungen für das entsprechende Jahr.


    Wenn Sie im Dezember für die USt-Voranmeldung bereits alle Buchungen erfasst haben, müsste bei der USt-Erklärung als Nachzahlung 0 bzw. ein paar Cent Guthaben erscheinen.


    Sollten Sie beim Jahresabschluss, also wenn die USt-VA für Dezember schon erledigt ist, noch irgendewelche Unentgeltlichen Wertabgaben einbuchen, ergibt sich eine Nachzahlung bei der USt-Erklärung.


    Die USt-Erklärung stellt die endgültige Abrechnung mit dem Finanzamt dar, die USt-VA sind nur vorläufige Voranmeldungen.


    Viele Grüße


    Siggi

  • Danke Siggi, für die Hilfe. Ich habe Sie so verstanden, dass es besser ist, aus der EÜR-Buchhaltung keine Daten "direkt" in die USt-Erklärung/Wiso zu übernehmen.
    Wenn das so ist und die Wiso-SW-Ersteller das auch so gewollt haben, dann sollte ich auch nicht enttäuscht sein, wenn ich nun alle Daten aus EÜR auch noch manuell in die ESt-Erklärung/Wiso eingebe!?


    Ist das auch Ihre Erfahrung?


    Gruß
    Herbert

  • Hallo Herbert,


    ich habe mir die EÜR nochmal angesehen und bemerkt, dass ja in der EÜR eine Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung integriert sind. Ich verwende sonst immer die externen USt/GewSt Erklärungen, deshalb ist mir das nicht aufgefallen, tut mir leid.


    Also innerhalb der EÜR können Sie die Daten folgendermaßen übertragen:


    Menüleiste: "Bearbeiten" - Übernahme in die USt-Erklärung


    Sie müssen aber unbedingt Ihre Konten, die übernommen werden, prüfen. Z.B. das Konto 1780 USt-Vorauszahlungen stimmt sicherlich nicht überein mit Ihrem tatsächlichen USt-Soll, da Sie als EÜ-Rechner die letzte USt-VA des Kalenderjahres nicht verbuchen, da sie erst im Folgejahr bezahlt wird.


    Also ggfs. die Daten korrigieren. Die Umsatz- und Vorsteuerbeträge sollten eigentlich korrekt übertragen werden.


    Falls noch Fragen, melden Sie sich bitte wieder.


    Gruß Siggi