Einnahmen als freier Mitarbeiter, wie verbuchen?

  • Hallo!
    Habe ein Unternehmen X, für das ich Umsatzsteuererklärung und Einkommenssteuererklärung abgebe.
    Jetzt habe ich aber unabhängig vom Unernehmen X eine zweite Einnahmequelle, für welche ich keine Rechnung schreibe. Es handelt sich um einen Job als freier Mitarbeiter bei einer Zeitung, ich bekomme dirket Geld ausfs Konto überwiesen, wenn ich einen artikel schreibe. Verbuche ich diese Einnahme Y bei der Steuererklärung als Honorar? Wenn ja, dann als Honorar für Betrieb X, oder gebe ich einen zweiten betrieb namens 'Freier Mitarbeiter' an, da diese Einkünfte Y nichts mit X zu tun haben? Sage ich dann einfach, kein UST für Y, auch wenn ich mit beiden zusammen über 17500€ Umsatz bin?

  • Hallo Palpatine,


    umsatzsteuerlich gesehen bilden alle ihre Unternehmungen eine Unternehmenseinheit. Sie können deshalb nicht für das eine Unternehmen zur USt optieren und für das andere die Kleinunternehmerregelung beantragen. Sie müssen für beide Unternehmen eine gemeinsame USt-Erklärung abgeben.


    Im ESt-Recht sieht es anders aus. Ich nehme an, Unternehmen X ist ein Gewerbebetrieb? Dann erzielen Sie hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb.


    Die Einkünfte aus der freien Mitarbeit bei der Zeitung sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.


    Aus einkommensteuerlicher Sicht sind die Einkünfte aus beiden Unternehmungen getrennt zu ermitteln.


    Viele Grüße


    Siggi

  • Hallo Siegi,


    Habe das ganze eher umgekehrt erwartet. Bei der freiberuflichen kommts drauf an, ob der Auftraggeber inkl UST zahlt, oder UST-frei(kann man auch im Prgramm angeben).


    bei der Einkommessteuer fasst das Programm automatisch die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb und der freiberuflichen zusammen, so dass eine kummulierte Einkommenssteuererklärung abgegeben wird.


    Gruß

  • Hallo Palpatine,


    möchte Ihnen dringend raten, einen Steuerberater zu konsultieren.


    Wenn Sie bereits ein Gewerbe mit USt betreiben, unterliegen alle weiteren Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit der USt, es sei denn, es handelt sich um Einkünfte, die nach § 4 UStG steuerfrei sind.


    Es kommt nicht darauf an, ob Ihr Auftragnehmer die USt ausweist! Wenn Sie USt-pflichtig sind, müssen Sie Umsatzsteuer abführen, egal ob der Auftragnehmer MWSt ausweist oder nicht.


    Gruß Siggi