Gaststätte

  • Bei Lieferung von Getränken berechnet mir der Händler auf Fässer und Getränke Kästen MWST. Wie muß ich dieses Buchen?
    Bei Rückgabe des Leergutes erstattet der Händler mir aber nicht die vorher gezahlte MWST. Ist das richtig?

  • Hallo Franz,


    nein das ist nicht richtig. Wenn Sie Leergut zurückgeben, muß Ihr Händler Ihnen die Vorsteuer rückvergüten. Sprechen Sie mit Ihrem Händler.


    Gruß Siggi