Hallo,
ich habe leider im Forum darüber nichts gefunden, darum Frage:
Kann ich die Beschränkung von 1250 EUR für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen und die vollen anteiligen Kosten absetzen, wenn ich z.B. einen Raum im Keller benutze? Wenn ja, wie sollte sich der Raum zur Wohnung abgrenzen, getrennt durch öffentlich zugängliches Treppenhaus oder reicht das Untergeschoß einer mehrgeschößigen Wohnung mit Zugang über die sich in der Wohnung befindlichen Treppe? Eventuell getrennte Mietverträge?
Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus und findet Zeit für eine Antwort
Einen lieben Gruß
Peter