Erbitte eine Antwort zu folgenden Fragen, die sich aus einem KFZ-Wechsel ergeben haben (Fahrzeug wird vor allem beruflich genutzt):
1. Bisher (bei dem alten Fahrzeug) habe ich den Privatanteil über die 1% - Regelung abgerechnet. Da das aber immer höher ausfällt als die tatsächliche private Nutzung, will ich für das Neufahrzeug per Fahrtenbuch abrechnen. Ist ein solcher Wechsel im Abrechnungsmodus im laufenden Kalenderjahr möglich oder nur auf dem Wege der "Verhandlung" mit dem FA ?
2. Den Neuwagen habe ich finanziert. Ist die Anzahlung ein Bestandteil der Finanzierung oder ein Teil des Kaufpreises, den ich als Betriebsausgabe geltend machen kann ?
3. Können die Zinsen der Finanzierung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden ? Wenn ja, wie ? Monatlich oder 1 x jährlich und als was werden die Zinsen gebucht ?
4. Den Neuwagen wollte ich eigentlich erst Ende 2005 über Barzahlung erwerben und habe 2003 eine entsprechende Ansparrückstellung vorgenommen. Da sich bei dem Altfahrzeug aber sehr teuere Getriebereparaturen häuften, musste ich den Kauf des Neuwagens in dieses Jahr vorziehen, auf Grund der Kassenlage und des vorgezogenen Zeitpunktes aber als Finanzierung. Muss ich die Ansparrückstellung nun auf Grund des vorgezogenen Kaufs des Neuwagens in diesem Jahr auflösen oder kann ich das auch nach der ursprünglichen Frist im nächsten Jahr tun ?
5. Für den Altwagen standen noch ca. 6.300 € Finanzierung offen. Der KFZ-Händler hat den Altwagen in Zahlung genommen und die Ablöse bei der Bank übernommen. Für den Altwagen habe ich eine Ankaufsrechnung über ca. 2.300 € bekommen. Die restlichen 4.000 € wurden über einen Preisnachlass beim Neuwagen abgedeckt. In die Finanzierung sind der Preis des Neuwagens + die restlichen 4.000 € eingegangen, was ich auf Grund eines entsprechenden Nachlasses auf den Kaufpreis des Neuwagens leichten Herzens tun konnte. Lt. Schwacke hatte der Altwagen noch einen Wert von ca. 1.500 € im Ankauf; "Buchwert" bei der Bank waren aber die 6.300 €.Außerdem war der Altwagen auf Grund zweier aufeinander folgender Getriebeschäden nicht mehr fahrbereit.
Wie buche ich jetzt den alten Wagen aus ? Ist mir da ein Veräußerungsgewinn entstanden, obwohl ich kein Geld erhalten habe ?
Viele Fragen, aber ich hoffe doch auf eine baldige Antwort in bewährter Qualität.
Herzlichen Dank im Voraus !