Institutschlüssel bei der den VL Erstellungen!

  • Hallo ichhabe da ein kleines Problem es ist bei der BAnk keiner in der Lage mir den Institutschlüssel für die das Feld in den Vl zu nennen! Wo bekomme ich ihn her und was muss dort hinein, da sonst eine Versendung über Elster nicht möglich ist


    MfG


    Fiete

  • Hallo Fiete,


    wenn Sie VL Leistungen angelegt haben, müssen Sie von Ihrem Anlageinstitut eine Bescheinigung "Anlage VL" erhalten haben. Ohne diese Bescheinigung erhalten Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Auf dieser Bescheinigung steht auch der Institutsschlüssel.


    Gruß Siggi

  • Hallo Fiete,


    die geförderte Sparzulage erhalten Sie grundsätzlich nur - wenn Ihr Einkommen unterhalb einer gewissen Grenze liegt und
    - wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen über einen Bausparvertrag, über Aktien, Genuß-Scheine oder Investmentfonds anlegen.


    Vermögenswirksame Leistungen, die z.B. zur Darlehenstilgung dienen, werden aber nicht vom Staat gefördert, d.h. Sie brauchen diese VL nicht in Ihrer ESt angeben.


    Sie benutzen sicherlich eine Anlageform, die nicht gefördert wird. Deshalb haben Sie auch keinen Institutsschlüssel.

  • Hallo,


    ich habe das gleiche Problem wie Fiete. Weder bei meinen VL, noch bei meinem Bausparvertrag kann ich einen Institutsschlüssel finden.


    Ich bin Student und zahle mtl. knapp 40€ auf ein VL Konto. Dieses wurde während meiner Ausbildung angelegt. Arbeitgeber und Nehmer zahlten einen Teil ein. Nun zahle ich alles selber.


    Weiterhin habe ich einen Bausparvertrag.


    Wie erkenne ich, welches vom Staat gefördert wird? Falls kein Förderung, wo trage ich das dann ein, damit ich keinen Institutsschlüssel (den ich ja dann nicht habe) angeben muss?


    Vielen Dank.

  • Hallo Thorsten,


    In vielen Berufssparten ist tariflich geregelt, daß die jeweiligen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zu Lohn oder Gehalt zahlen.


    Auch wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, gehen Ihnen die Vorteile der Sparzulage nicht verloren.
    Sie können die Beiträge aus Ihrem Gehalt selbst zahlen. Wichtig ist, daß die Überweisung direkt durch Ihren AG erfolgt.


    Sie können auch eigene Zahlungen auf Ihren Bausparvertrag überweisen.
    Für Ihre eigenen Zahlungen können Sie Wohnungsbauprämie im Rahmen der Einkommensgrenzen beantragen, nicht jedoch die Arbeitnehmer-Sparzulage.


    VL werden nur gefördert, wenn sich der AG daran beteiligt, sonst nicht.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Ich bin Student und habe keinen (festen) Arbeitgeber. Darum zahle ich auch alle Beiträge selber.


    Wenn ich das nun richtig verstehe, steht mit in beiden Fällen, also VL und Bausparvertrag keine staatliche Förderung zu, somit habe ich auch keinen Institutsschlüssel.


    Für die Übermittlung via Elster brauche ich den jedoch. Oder trage ich meine beiden Verträge unter "Einnahmen als Arbeitnehmer -> VL" falsch ein?

  • Hallo Thorsten,


    diese VL brauchen Sie in Ihrer ESt-Erklärung gar nicht eintragen - löschen Sie die Daten - dann können Sie auch per ELSTER übertragen.
    VL werden nicht als Einnahmen o.ä. berücksichtigt.
    Die Eintragung in der ESt-Erklärung soll lediglich die staatliche Förderung beantragen.