Umsatzsteuervoranmeldung zum 01.01.05 ???

  • Hallo Supportteam,


    Frage: Wie ich gehört habe, muss zum 01.01.05 eine Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Lohnsteueranmeldung ans FA gegeben werden. Was muss ich als Selbstständiger (der Quartalsmäßig eine Vorsteueranmeldung macht)ohne Angestellte angeben und wie kann ich das mit dem WISO-Programm durchführen.


    Außerdem: Was geschieht mit den Lohnsteuerkarten – bekommt das FA diese???


    Über Hilfe würde ich mich freuen
    Gruß
    Harald

  • Hallo Harald,


    von einer USt-VA bzw. LSt-Anmeldung, die zum 1.1.2005 abgegeben werden muss, hab ich noch nichts gehört.


    Neu ab 2005 ist die Verpflichtung, die USt-VA und LSt-Anmeldung elektronisch zu übermitteln. Sie können sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen und weiterhin Papier einreichen. Bei den meisten Finanzämtern genügt ein Anruf oder einfach die Weitergabe der Papier-Meldungen aus.


    Was meinen Sie mit den Lohnsteuerkarten?


    Haben Sie und Ihre Frau Lohnsteuerkarten "ohne" Eintrag, weil Sie beide selbständig sind?


    Dann heften Sie die Lohnsteuerkarten einfach zu Ihrer Einkommensteuererklärung.


    Liebe Grüße


    Siggi