Ab dem 1. Juli nach Deutschland umgezogen; Kind noch im Aussland

  • Meine Frau und ich sind durch eine Stellewechslung am 01.07.2004 von den Niederlanden nach Deutschland umgezogen. Unsere jüngste Töchter ist noch in NL und wird dort ihre Ausbildung weiter machen. Können wir noch nachträglich das Kindergeld ab dem 01.07. beantragen damit bei der Steuererklärung der Kinderfreibetrag gegengerechnet wird?


    Wie kann ich in dem WISO Programm eintragen, dass wir erst seit dem 01.07. hier in Deutschland leben und seitdem hier Einkünfte (Gehalt) haben?

  • Hallo Ben,


    ja - Sie können noch nachträglich das Kindergeld ab dem 01.07. bei der Familienkasse beantragen.
    Kindergeld wird für Kinder - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben.


    Im WISO Programm können Sie Ihre Einkünfte aus NL unter C -> 7 und Ihre Einkünfte aus D werden im Punkt C -> 1 eingetragen.
    Dort kann man auch genau das Datum (Zeitraum) Ihres Beschäftigungsverhältnisses vermerken.