Werbekosten bei Jubiliäumszuwendungen

  • Guten Tag,
    ich habe im vergangenen Jahre eine Zuwendung vom AG zum 25-jährigen Arbeitsjubiläum erhalten(Arbeitslohn). Wie allgemein üblich habe ich eine Feier für die Kollegen abgehalten. Kann ich hierfür Werbekosten gelten machen?
    Das Finanzamt lehnt dies ab und gibt als Begründung an, dass es sich bei den Kosten für die Jubliäumsfeier nicht um abzugsfähige der Lebensführung gem. § 12 EStG handelt.
    Wer weiss Rat?


    Bin für jeden Tip dankbar.


    Gruss

  • Hallo TNT,


    sind Sie ein leitender Angestellter?
    - dann dürfte es keine Probleme geben


    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Bewirtung von Kunden des Arbeitgebers sind Werbungskosten. Kosten für die Bewirtung von Kollegen und Geschäftsfreunden anläßlich von Beförderung, Amtsführung, Geburtstag, Jubiläum und ähnlichen persönlichen Ereignissen sind nicht abziehbar.


    Aber es gibt noch ein anhängiges Verfahren.
    Lesen Sie bitte hier nach:
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    Gestalten Sie Ihren Einspruch entsprechend.