Guten Tag,
ich habe im vergangenen Jahre eine Zuwendung vom AG zum 25-jährigen Arbeitsjubiläum erhalten(Arbeitslohn). Wie allgemein üblich habe ich eine Feier für die Kollegen abgehalten. Kann ich hierfür Werbekosten gelten machen?
Das Finanzamt lehnt dies ab und gibt als Begründung an, dass es sich bei den Kosten für die Jubliäumsfeier nicht um abzugsfähige der Lebensführung gem. § 12 EStG handelt.
Wer weiss Rat?
Bin für jeden Tip dankbar.
Gruss