Hallo zusammen,
ich habe bereits über das o.g. Thema im Forum recherchiert und das gleiche Thema gefunden, jedoch aus 2003.
Meine Frage:
Meine Freundin und ich überlegen, ob sich die Eintragung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft im finanziellen Sinne lohnt.
Sie ist Studentin (23 Jahre) und hat keine eigenen Einkünfte sowie kein Kapital.
Ist es hier möglich die Aufwendungen für unsere gemeinsame Wohnung sowie Lebensmittel, Kleider usw. dann steuerlich abzusetzen?
Ich frage daher, weil ich gelesen haben, dass dies nur bei Kürzung "Öffentlicher Unterstützungsleistungen" erfolgen kann.
Andersherum braucht man die Anträge auf diese Leistungen (z.B. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe...) nicht zu stellen, sondern muss dann nur die Bedürftigkeit nachweisen.
Mit der Bitte um eine kurze Antwort,
MfG, Alek.