Kind in Einrichtung untergebarcht

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Unsere Tochter, 16 Jahre, ist seit einem Jahr außer Haus, in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht. Für die Unterkunft zahlt das Jugendamt. Wir mußten allerdings das Kindergeld als Eigenleistung abtreten. Wie verankere ich das in meiner Einkommensteuererklärung? Gebe ich das Kindergeld normal an, obwohl das ja nicht mehr an uns ausgezahlt wird? Übere Eure schnelle Hilfe, wäre ich Euch sehr dankbar.


    M.f.G.


    R. Flohr

  • Hallo Ralf,


    Sie fügen ganz normal für Ihre 16-jährige Tochter die Anlage KIND Ihrer ESt-Erklärung bei.
    Sie müssen ja als leiblicher Elternteil das Kindergeld beantragen, obwohl Sie es abtreten müssen und so tragen Sie es auch in der Anlage KIND ein.
    Bei der Haushaltszugehörigkeit bitte aufpassen und eintragen, ob Ihre Tochter für einen gewissen Zeitraum noch zu Ihrem Haushalt gehörte oder nicht, gleiches gilt für den Wohnort.
    Die Freibeträge werden vom WISO-Programm automatisch zugeordnet.


    In Anlehnung an verschiedene andere Regelungen (z.B. § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes - WiStG -, § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) sieht der Senat die Tatbestandsvoraussetzung des nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrags dann als erfüllt an, wenn der Steuerpflichtige etwa 20 v. H. der gesamten Unterhaltskosten des Kindes trägt.