Frage zum Kleinunternehmertum:
Ich habe im vergangenen Frühjahr ein Gewerbe (Einzelhandel mit Sportartikeln) angemeldet, und wollte dies zunächst als Kleinunternehmer ausführen, um den formalen Aufwand mit der Umsatzsteuervoranmeldung zu sparen (also mein Hobby zum Beruf gemacht).
Das Gewerbe wurde als Nebenerwerb angemeldet (keine Ahnung ob das überhaupt eine Rolle spielt) wobei ich nach Abschluss des Studiums eigentlich keinem anderen Erwerb nachgegangen bin. Hab mich nicht wirklich darum bemüht.
Nun stellt sich heraus, dass es vorteilhafter gewesen wäre (jedenfalls von der Umsatzrendite gesehen) wenn ich nicht Kleinunternehmer wäre und damit auch den Vorsteuerabzug machen könnte. Der Warenbestand hat doch um einiges zugenommen, was eigentlich nicht beabsichtigt war, aber sich doch als notwendig herausgestellt hat.
Zudem habe ich zu viel Umsatz gemacht, so dass das Limit von 17.500 Euro (welches ja auf das Jahr hochgerechnet werden muss, was ich auch erst spät kapiert habe) überschritten habe und deshalb in diesem Jahr sowieso Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss.
Nun meine Fragen, die vielleicht jemand kurz beantworten kann:
Kann ich das nachträglich noch machen, also für das vergangene Jahr 2004 doch „normal“ Umsatzsteuer abführen und auf §19 verzichten? Ich kann, so glaube ich, eine Option wahrnehmen.
Wenn ja, was genau muss ich dafür tun? Laut der WISO Sparbuch-Software muss ich nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Bis wann muss das geschehen sein?
Dann muss ich die MwSt. nachträglich noch abführen, ist dafür einen Aufschlag fällig? Ich muss dazu sagen, dass ich (da überwiegend im europäischen Ausland eingekauft) die Waren (fälschlicherweise?) ohne MwSt eingekauft habe, da der Lieferant diese (nachdem ich eine UmSt-ID Nr. hatte) nicht mehr berechnet hat.
Besten Dank für eure Hinweise.
Gruß
Anton