Fortbildung oder Doppelte Haushaltsführung oder ???

  • Hi, ich bin ebenfalls Zeitsoldat und war das ganze Jahr 2004 auf einem Lehrgang.Ich besitze aber keinen eigenen Hausstand.Jetzt habe ich erfahren dass ein Lehrgang max. bis zu 3 Monaten abgesetzt werden kann.Doppelte Haushaltführung entfällt bei mir also auch.Ich hatte eine Fahrleistung von über 50000 km, da ich jedes Wochenende nach Hause fuhr.Kann ich diese Fahrten nur als Weg zur Arbeitsstätte absetzen?

  • Hallo Loop0201,


    ja - leider ist die Rechtsprechung so.


    Für Ihre Fortbildung können Sie 3 Monate wie eine Dienstreise (Hin- und Rückfahrt + Verpflegungsmehraufwand) abrechnen, die restliche Zeit dürfen Sie lt. Rechtsprechung nur die einfache Wegstrecke (wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) absetzen.
    Doppelte Haushaltsführung können Sie gar nicht nutzen.