Bewirtung

  • Hallo,


    kann ich die Kosten für ein Geschäftsessen mit Geschäftsfreunden meines Arbeitgebers als Werbungskosten geltend machen?


    Andrea

  • Hallo Andrea,


    das geht nur unter der Voraussetzung, dass ein Teil Deines Gehaltes erfolgsabhängig ist. Ansonsten werden diese Ausgaben nicht anerkannt.


    Peter

  • Hallo,


    ich erhalte einen Teil meines Gehaltes als Provision. Bin als Versicherungsvertreterin bei einer Versicherung angestellt. Mein Mann und ich geben uns bei der Bewirtung unserer Gäste immer ganz besonders viel Mühe. Da kommt bestimmt ein ganz schönes Sümmchen zusammen.


    Andrea

  • Liebe Leute,


    es gibt da allerdings noch einige Kleinigkeiten zu beachten. Du bekommst die Aufwendungen in der Regel nicht ersetzt, wenn Du die Gäste in Deiner Wohnung beköstigst. Zudem wird nur der Teil ersetzt, den das Finanzamt als notwendig ansieht. Extravaganzen werden also nicht berücksichtigt. Selbstverständlich musst du Deine Kosten nachweisen. Selbst der angemessene Teil wird nur in Höhe von 80% anerkannt.


    Udo