Folgende Situation: 2 Kinder - beide studieren -
unsere Tochter (26) macht eine eigene Steuerklärung
über vorweggenommene Werbungskosten, da sie schon
eine Berufsausbildung hat. Bei unserem Sohn (21) handelt es sich um ein ERSTSTUDIUM, daher keine Steuererklärung.
Kann ich in meiner Steuererklärung
- die Arztkosten der Kinder (Zuzahlungen,
Praxisgebühr, Brille, Eigenbeteilung im.Krhs.)
- Die Kosten der Krankenversicherung unserer Tochter
- den Krankenbesuch im Krhs. bei meinem Sohn
absetzen?