Hallo,
ich war bis Ende 2002 selbständig (Freiberufler).
Bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung wurden meine Einnahmen zu gering eingestuft, sodass ich in 2004 für 2002 eine KV-Nachzahlung leisten musste.
Wie kann diese KV-Nachzahlung für meine Steuererklärung 2004 versteuern. Seit 2003 bin ich nur noch abhängig beschäftigt. Ist das negativer Gewinn aus selbstständiger Arbeit?
KV-Nachzahlung aus Selbst. als Arbeitnehmer versteuern?
- Till Bauer
- Erledigt
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Hallo Till,
Beiträge zur KV sind nur als Sonderausgabenabzug (egal, ob als Selbständiger oder AN) zulässig, demzufolge liegt hier kein negativer Gewinn aus selbstständiger Arbeit vor.