Ich habe (leider) zwei schwerbehinderte Kinder.
Behinderte mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" dürfen neben den behinderungsbedingten Fahrten auch Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten absetzen, und zwar bis zu 15.000 Kilometer im Jahr. Voraussetzung ist hier aber, dass die Fahrten nachgewiesen werden.
Frage: Gilt dies für jedes Kind einzeln? Ich habe zum Beispiel 6000 km als Privatfahrten bei Behinderung nachgewiesen, gilt dies für die Familie oder kann ich bei jedem 6000 km eintragen?