Privatfahrten bei Behinderung

  • Ich habe (leider) zwei schwerbehinderte Kinder.


    Behinderte mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" dürfen neben den behinderungsbedingten Fahrten auch Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten absetzen, und zwar bis zu 15.000 Kilometer im Jahr. Voraussetzung ist hier aber, dass die Fahrten nachgewiesen werden.


    Frage: Gilt dies für jedes Kind einzeln? Ich habe zum Beispiel 6000 km als Privatfahrten bei Behinderung nachgewiesen, gilt dies für die Familie oder kann ich bei jedem 6000 km eintragen?

  • Hallo lennox,


    bei außergewöhnlicher Gehbehinderung und Hilflosen (Merkzeichen »aG« und »H«) können alle Kraftfahrzeugkosten, also auch Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, geltend gemacht werden. Als angemessen gilt in der Regel ein Aufwand (pro Person) von 15 000 km jährlich (entspricht 4.500,- €). Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.


    Eltern (oder Ehegatten) des behinderten Menschen können die Kfz-Kosten auf Antrag auf sich übertragen und dann diese Kraftfahrzeugkosten geltend machen, allerdings nur für Fahrten, an denen der behinderte Mensch selbst teilgenommen hat.


    Also pro Kind könnten Sie 15.000 km erklären, wenn Sie die km-Anzahl nachweisen könnten.