Hallo,
Mein Mann und ich haben dieses Jahr seine Einkommensteuererklärung für 2016 das erste mal selbst mit dem Wiso Steuerprogramm gemacht. Jetzt ist der Steuerbescheid da und einiges deckt sich nicht mit unseren Angaben. Mein Mann ist schwerbehindert aber berufstätig und macht derzeit zusätzlich noch eine Fortbildung. Er wurde 2016 einzeln veranlagt, da wir da noch nicht verheiratet waren.
Daher 3 Fragen:
1. Aussergewöhnliche Belastung:
Wir haben ca 13000 km für Privatfahrten bei Behinderung mit Werkstatt Rechnungen nachweisen können. Im Bescheid sind aber die vollen 4500 Euro unter aussergewöhnliche Belastungen angesetzt.
Kann man die tatsächlich gefahrenen km abrechnen? oder nur die 900 euro Pauschale ohne Nachweis bzw. die 4500Euro a 15.000km mit Nachweis? Diese Frage ist wichtig für die letzte Frage [Blockierte Grafik: http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/wink.gif]
2. Werbungskosten:
Er bekommt schon seit vielen Jahren 0,60ct als Kilometerpauschale für den Arbeitsweg. Im Jahr 2016 hat er ab September eine Abendschule besucht. Die Fahrtkosten haben wir hierfür ebenfalls angegeben. Nun steht im Bescheid folgende Rechnung bei den Werbungskosten:
Fahrtkosten bei Behinderung für 212 Arbeitstage:
212 Tage x 21km x 0,60 Euro = 2.672 Euro
zusätzlich Fahrtkosten der Fortbildung:
Fahrtkosten-Arbeitsstätte-Ausbildungsort:
64Tagex 23km x 0,30 Euro = 441,60
Fahrtkosten vom Ausbildungsort nach Hause:
64Tagex 3km x 0,30 Euro = 57, 60 Euro
Unter der Aufschlüsselung der Fortbildungskosten:
"Pro Kilometer kann lediglich der Betrag in Höhe von 0,30 Euro berücksichtigt werden"
Zum Vergleich die Fahrtkostenerechnung zur Arbeitsstätte aus dem Bescheid 2015-ohne Fortbildung!
213 Tagex 42km x 0,60 Euro = 5368 Euro (in den 42 km sind der Hin und Rückweg von Zuhause zur Arbeitsstätte enthalten)
Kann es wirklich sein das er doppelt soviel Fahrtkosten absetzen hätte können, wenn er die Fortbildungskosten gar nicht angegeben hätte? Wieso bekommt er für die Fortbildung nur 0,30 Cent pro km, ist er doch sogar mehr gefahren um die Fortbildung zu machen?
3. Macht es Sinn hierfür einen Widerspruch einzulegen? Denn sie könnten dann natürlich auch die Pauschale aus der 1. Frage berichtigen. Das wären dann 3900 Euro bei den aussergewöhnlichen Belastungen. Wenn er aber statt der Fortbilung seine 0,60 ct pro km auf die 42km täglich gefahrenen Arbeitsweg, dann könnte er zusätzlich 2672 Euro unter Werbungskosten absetzen. Gibt es eine Möglichkeit das nachträglich zu korrigieren? Wir wussten wirklich nicht das er bei den Fortbildungskosten nur 30 Cent statt der 60 Cent absetzen darf. [Blockierte Grafik: http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/sonstige_152.gif] Leider hat das Wiso Steuerprogramm auch ständig 1,20km als Kilometerpauschale eingesetzt und das hat sich auch absolut nicht verändern lassen. Deshalb habe ich persönlich mit der Beamtin telefoniert um das zu berichtigen. Genauere Auskünfte zu obigen Fragen wollte sie mir aber auch nicht geben und die letzten Einkommenssteuer Erklärungen dürfen wir auch nicht einsehen.
Vielen lieben Dank im Vorraus [Blockierte Grafik: http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/smile.gif]