Absetzen von Laptop; Fortbildung oder Werbungskosten?

  • Hallo, ich mache eine berufsbegleitende Fortbildung zum staatl. geprüften Biotechniker an einer Abendfachschule. Die Dauer der Fortbildung beträgt 4 Jahre. Für diese Fortbildung habe ich mir einen Laptop und die Software Office 2003 SSL (für Schüler, Studenten und Lehrer) gekauft. Zusätzlich habe ich eine Bescheinigung meiner Schule für den Bedarf eines solchen PC´s mit Software. Muss oder kann ich jetzt diese Kosten bei der Fortbildung oder bei den allg. Arbeitsmitteln eintragen? Bei der Fortbildung konnte ich in der Software WISO keine extra Bezeichnung für „Abschreibung – Computeranlagen“ finden, wie es in den allgemeinen Arbeitsmitteln ist.
    Vielen Dank für die Antworten


    Mit freundlichen Grüßen
    Kalle