Makler

  • Hallo,


    meine Schwester ist beruflich nach Frankfurt gezogen. Da war natürlich die Einschaltung eines Maklers für die neue Wohnung unabdingbar. Sie konnte ihre Auslagen problemlos absetzen. Vielleicht hilft das Dir ja weiter.


    Jeanine

  • Hallo,


    die Rechtslage ist bei der neuen Wohnung so, wie von Jeanine geschildert wurde. Bei der alten Wohnung ist die Geltendmachung von Maklergebühren zwecks Vermietung auch möglich. Sie werden bei der alten Wohnung allerdings nur in Höhe von höchstens einer Monatsmiete berücksichtigt.


    Viele Grüße


    Oliver