Ich habe von meiner Wohnung ein Zimmer an meinem Sohn mit 60 % der Warmmiete untervermietet.
Die Ablehnung vom Finanzamt erfolgte prompt.
Mit folgender Begründung: Das Mietverhältnis kann steuerlich nicht anerkannt werden, da eine Gewinnerzielungsabsicht auszuschließen ist.
Meine Frage: Einspruch oder nicht?
Danke für die Antwort.
Untervermietung
- Buggi
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