Untervermietung

  • Ich habe von meiner Wohnung ein Zimmer an meinem Sohn mit 60 % der Warmmiete untervermietet.
    Die Ablehnung vom Finanzamt erfolgte prompt.
    Mit folgender Begründung: Das Mietverhältnis kann steuerlich nicht anerkannt werden, da eine Gewinnerzielungsabsicht auszuschließen ist.
    Meine Frage: Einspruch oder nicht?
    Danke für die Antwort.