absetzbare Kosten für den Erwerb eines Eigenheimes in 2004 bei Einzug erst in...

  • Wir haben im Jahr 2004 ein Eigenheim per notarieller Urkunde erworben, der Eigentumsübergang bzw. der Übergang von Besitz, Nutzen u. Lasten sowie der Einzug wird jedoch erst 2005 vollzogen.
    Kann das Haus bereits 2004 als selbstgenutztes Wohneigentum in der Steuererklärung geltend gemacht werden und können die bereits in 2004 entstandenen Kosten für Beurkundung, Gebühren usw. steuerlich mindernd abgesetzt werden- und wenn ja, wie und wo im "WISO-Sparbuch 2005"?