Fahrkosten bei mobilen Arbeitsort

  • Ich muss täglich zu Patienten fahren, welche unterschiedliche Wohnsitze haben. Ich benutze mein Privat-PKW. Wie kann ich das als Werbungskosten angeben? Muss ich eine Einzelauflistung machen? Danke im Vorraus..

  • Hallo Nordlicht,


    ja, Sie müssen eine Aufstellung über die einzelnen Fahrten anfertigen und können dann pro gefahrenen km 0,30 Euro ansetzen oder den tatsächlichen km-Satz.
    Die Aufstellung der Fahrten muss beinhalten Datum und Fahrtstrecke u. Angabe des Patienten. Wenn Sie den Namen des Patienten nicht angeben wollen, müssen Sie zumindest angeben Patient 1 oder 2 usw. und in einer separaten Liste die Namen der Patienten festhalten für eine evtl. Prüfung.

    Wenn Sie nichtselbständig tätig sind, sind diese Kosten Werbungskosten - Reisekosten, wenn Sie selbständig tätig sind, sind es Betriebsausgaben.


    Gruß Siggi