Hallo,
auf einigen meiner Bescheide vom FA steht in der Rechtsbehelfsbelehrung das die 'Steuerfestsetzung im Hinblick auf die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden bzw. Revisionen nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig ist hinsichtlich der Anwendung des § 32c EStG'.
Leider kann man den § 32c im EStG unter 'Gesetze' nicht nachlesen.
Was besagt oder beinhaltet denn dieser § 32c?
Herzlichen Dank im voraus