Anwendung des § 32c EStG

  • Hallo,
    auf einigen meiner Bescheide vom FA steht in der Rechtsbehelfsbelehrung das die 'Steuerfestsetzung im Hinblick auf die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden bzw. Revisionen nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig ist hinsichtlich der Anwendung des § 32c EStG'.
    Leider kann man den § 32c im EStG unter 'Gesetze' nicht nachlesen.
    Was besagt oder beinhaltet denn dieser § 32c?


    Herzlichen Dank im voraus

  • Hallo Beate,


    die Anwendung des § 32c EStG erfolgte für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 2000.
    Die Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte entfällt (§32c EStG). Statt dessen erfolgt eine Anrechnung der GewSt auf die Einkommensteuer nach §35 EStG.


    Siehe hier (zum Nachlesen):
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