Haftstrafe des Ehemannes

  • Guten Tag,


    weiß jemand, ob ich die Kosten, die im Zusammenhang
    mit der Haftstrafe meines Mannes entstehen (Telefon-,
    Fahrt-, Hotelkosten) als außergew. Belastung absetzen kann?
    Ich fand zwar ein Urteil zur Absetzbarkeit von
    Unterhaltszahlungen von Eltern an einen inhaftierten
    Sohn, aber das scheint ein anderer Sachverhalt zu sein.



    Vielen Dank für Tip(p)s und Anregungen!

  • Hallo okapi,


    wenn Sie verheiratet sind (mit "Brief und Siegel"), können Sie keine Aufwendungen, Unterstützungsleistungen, agB usw. für Ihren Ehemann geltend machen.
    Dafür gibt es das Splittingverfahren für Ehepartner.