Guten Tag,
weiß jemand, ob ich die Kosten, die im Zusammenhang
mit der Haftstrafe meines Mannes entstehen (Telefon-,
Fahrt-, Hotelkosten) als außergew. Belastung absetzen kann?
Ich fand zwar ein Urteil zur Absetzbarkeit von
Unterhaltszahlungen von Eltern an einen inhaftierten
Sohn, aber das scheint ein anderer Sachverhalt zu sein.
Vielen Dank für Tip(p)s und Anregungen!