Absetzen einer Weiterbildung

  • Guten Tag.


    Ich mache zur Zeit eine Weiterbildung zur Fachkraft in meinem derzeit ausgeübten Beruf.
    Diese Weiterbildung ist VOLL eigenfinanziert und ohne Untersützung (Zeit, Reisekosten, etc) des Arbeitgebers.
    Dauer der Maßnahme 9'2005-9'2006


    Jetzt meine Fragen.


    1. Unter was setze ich das am dümmsten an? (unter D Ausgabe als Arbeitnehmer bei Fortbildungskosten, Reisekosten und Fahrtkosten, oder unter N Soderausgaben bei Ausbildung).
    2. Bis zu welchem Betrag kann man Sachen anseten?
    3. Die Kursgebühr wurde im Voraus für die Dauer gezahlt. Muss diese dann bei der Steuer 2005 erscheinen oder muss man die Gebühr auf beide Jahre verteilen?
    4. Fahrtkosten (Bahn, tgl. öffentl. Verkehrsmittel zur Ausbildungsstätte) Reicht eine Auflistung pro Unterichtsmodul oder ist jedes U-Bahn Ticket einzeln aufzuführen?
    5. Bei Einbringen der Fahrt- und Reisekosten unter D, ist ja immer von Dienstreisen die Rede. Wie aber Schon erwähnt mache ich diese Weiterbildung zwar für meine derzeitige Tätigkeit, werde aber vom Arbeitgeber nicht unterstützt. Spielt das eine Rolle? rann man andersweitig mehr ansetzen?
    6. Die Maßnahme ist berufsbegleitend in 10 Module unterteilt. (jedes Monat 5 Tage) dazu kommen zusatzeinsätze (ca 3 pro Monat). Muss jedes Modul einzeln als Punkt laufen oder reicht den gesamten Zeitraum (zumindest in der diesjährigen Erklärung der Zeitraum 9'05-31.12.05)?


    Danke für die Tipps!


    mfg
    M.Bohmann

  • Hallo Matthias,


    zu 1.
    Hier liegen Ausgaben als Arbeitnehmer mit Fortbildung vor.(Werbungskosten)
    Sonderausgaben würden es sein, wenn Sie eine neue Berufsausbildung (neuer Beruf) anstreben, bzw. diese Aus-/Fortbildung nicht auf Ihren erlernten Beruf basiert.


    zu 2.
    Wenn Sie Ihren Aufwand als Werbungskosten erklären, gibt es keine Grenze für den Abzug, aber alle Kosten müssen Sie nachweisen.
    Bei Sonderausgaben ist der Abzug auf 4000,- € (mit Nachweis) beschränkt.


    zu 3.
    Kosten/Aufwand können Sie nur in dem Steuerjahr erklären, in dem Sie auch bezahlt haben (Kontoauszug).


    zu 4.
    Es reicht eine Auflistung pro Unterichtsmodul und es ist jedes U-Bahn Ticket als Nachweis beizufügen, was nicht nachgewiesen wird, kann "gestrichen" werden.


    zu 5.
    Zu den Fahrt-/Reisekosten/Dienstreisen gibt es hier im Forum sehr viele Beiträge - bitte nachlesen und es spielt keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber Sie dabei finanziell unterstützt.


    zu 6.
    Jedes Modul sollten Sie einzeln als Punkt aufführen, wg. Fahrkosten/Dienstreise (3-Monats-Frist).
    Das macht zwar etwas mehr Arbeit, lohnt sich aber den Erstattungsbetrag vom FA erheblich zu erhöhen.


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