Absetzungsmöglichkeit Anschaffung Eigenheim, nur eigene Nutzung mit Arbeitszi...

  • Hallo,


    Wir haben Ende 2004 ein Einfamilienhaus gekauft, welches wir nur zu eigenen Wohnzwecken benutzen.
    Im Haus befindet sich ein Arbeitszimmer, welches meine Frau nutzt. Ein Arbeitszimmer wurde in der alten (Miet-) Wohnung anerkannt, sodass ich davon ausgehe, das dies auch im eigenen Haus so sein wird.
    Da wir erst am 21.12.04 in das Haus (auf dem Papier) eingezogen sind, habe ich in der Steuererklärung nur Kosten für das alte Arbeitszimmer gemacht.


    Die Einkommensteuererklärung habe ich letzte Woche abgegeben. Allerdings habe ich bzgl. der Hauskosten (Kaufpreis, Ausbau (Innenausbau), Material. Grunderwerbssteuer etc.) keine Angaben gemacht....


    Kaum wieder auf Arbeit, teilte mir meine Kollegin mit, dass ich doch die Anschaffungskosten etc. von der Steuer absetzen kann....


    Hier im Forum habe ich viele Beiträge gelesen, doch letztenendes bin so schlau wie zuvor...


    Einmal heißt es keine Abschreibungsmöglichkeit, nur noch Eigenheimzulage...ein andermal wird linear abgeschrieben...


    Was geht denn nun?
    Und wo wird das in den Formularen eingetragen?
    Welche Anlage?


    In Hoffnung auf eine klärende Antwort,


    Klaus

  • Hallo Klaus,


    es ist richtig - für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es keine steuerliche Berücksichtigung mehr.


    Aber eine Ausnahme gibt es doch - ein Arbeitszimmer (AZ).
    Das AZ gehört nicht zum selbstgenutzten Wohneigentum und wird dem Beruf (Werbungskosten) bzw. dem Gewerbe (Betriebsausgaben) zugeordnet.


    Für Sie heißt das, alle Ihre angefallenen Hauskosten, AfA usw. können anteilig auf das AZ umgelegt werden.
    Als Arbeitnehmer wird das in Anlage N, Zeile 45 eingetragen.